Herr Dr. Eckert bietet umfangreiche Unterstützung im Rentenverfahren, bei Führerscheinangelegenheiten, bei Betreuungsverfahren und Verfahren mit privaten und gesetzlichen Leistungsträgern (Berufsgenossenschaften, Unfallversicherugen an). Herr Dr. Eckert hat langjährige Erfahrung bei Gutachtentätigkeit für die Rentenversicherung, die gesetzlichen Unfallversicherungen, die Sozialgerichte, die Führerscheinstellen und die Vormundschaftsgerichte.
Als Antragssteller in einem sozialrechtlichen Verfahren sind Sie aufgerufen, aktiv mitzuwirken. Das verbessert Ihre Erfolgsaussichten und beschleunigt das Verfahren.
Herr Dr. Eckert kann Sie unterstützen mit z.B. fundierten Einwendungen gegen nicht überzeugende Vorgutachten, Gutachten durch Erstellung von Ergänzungsgutachten oder privaten gutachterlichen Stellungnahmen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, um noch im Widerspruchsverfahren, vor Erhebung einer Klage am Sozialgericht, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Auch als Versicherter können sie einen Gutachter benennen.
Die Beratungstätigkeit für Sie wird in enger Abstimmung mit Ihrem Anwalt oder Ihrem Rentenberater erfolgen. Das Honorar für diese Tätigkeit wird nach zeitlichem Aufwand berechnet. Sprechen Sie ihn gerne darauf an.